Wissenswertes | Anca Wulff Hausverwaltung
bannerbild-wissenswertes.xhtml

Wissenswertes

Übergeben Sie die Wohnung an uns bitte in einem sauberen, ordentlichen und schadensfreien Zustand. Hierzu befolgen Sie bitte die entsprechenden Regelungen des Mietvertrags. Falls während Ihrer Mietzeit eventuell Schäden entstanden sein sollten, sind Sie zu deren rechtzeitiger Beseitigung vertraglich verpflichtet. Schönheitsreparaturen führen Sie bitte ebenfalls – sofern notwendig – entsprechend der mietvertraglichen Vereinbarungen fachgerecht aus.

Nach Erledigung der notwendigen Arbeiten werden wir mit Ihnen einen Abnahmetermin vereinbaren. Hier wird auch ein Abnahmeprotokoll gefertigt und alle vorhandenen Wohnungsschlüssel übergeben. Betriebs- und Heizkosten werden für ein Kalenderjahr abgerechnet. Sie erhalten im Laufe des folgenden Kalenderjahres die anteilige Abrechnung. Daher ist es wichtig, dass Sie uns Ihre neue Anschrift mitteilen.

Bitte geben Sie im Kündigungsschreiben unbedingt Ihre Mieternummer an. Die Kündigung muss bei uns schriftlich eingehen und von allen Mietern unterschrieben werden, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Kündigungsschreiben per E-Mail oder Fax reichen nicht aus – auch nicht, wenn sie vorab zur Wahrung der Eingangsfrist versendet werden.

Teilen Sie uns bitte auch Ihre neue Anschrift mit. Diese benötigen wir, um Ihnen beispielsweise noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen zuzusenden. Die Kündigungsfrist entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag. Für die Einhaltung dieser Frist gilt das Datum, an dem der Brief bei Ihrem Vermieter eingetroffen ist. Nicht entscheidend sind das Datum des Poststempels oder das Datum der Absendung.

Nachdem das Kündigungsschreiben bei uns eingegangen ist, senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu. In diesem Schreiben erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte bezüglich Abnahme und Übergabe.

Legionellen sind natürliche Bakterien, die auch im Trinkwasser vorkommen. Durch technische Maßnahmen sind sie jedoch beherrschbar. Erkrankungen können in der Regel durch die Aufnahme der Bakterien durch Vernebelung entstehen (z. B. am Duschkopf oder am Perlator eines Wasserhahns).

Nach medizinischen Erkenntnissen stellen diese Bakterien bei der Nahrungsaufnahme keine gesundheitliche Gefahr dar, ebenso wenig beim Trinken des Leitungswassers.

Gemäß Trinkwasserverordnung wird die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen regelmäßig vorgenommen.

Innerhalb Ihrer Wohnung sollten Sie im Rahmen Ihrer Sorgfaltspflicht stets folgende vorbeugende Maßnahmen durchführen:

  • Regelmäßige Reinigung und Entkalkung der Perlatoren der Wasserhähne (zum Beispiel mit Essigessenz).
  • An sämtlichen Wasserentnahmestellen in der Wohnung täglich etwas kaltes Wasser ablaufen lassen – nach tagelanger Abwesenheit mehrere Minuten lang.

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstellen wir so schnell wie möglich.

Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass sämtliche erforderlichen Rechnungsbelege der Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen sowie der öffentlichen Verwaltungen bei uns eingegangen sind.

Den gesetzlichen Bestimmungen gemäß muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden.

Für die Meldung von Schäden an Ihrer Wohnung oder an der Wohnanlage, die keine unmittelbaren Gefahren darstellen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular für Mieter.

  • Mieterselbstauskunft
  • bei Angestellten die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen
  • bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid
  • bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch Ihren Steuerberater
  • Für öffentliche oder privatrechtliche Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen.
  • Vorvermieterbescheinigung
  • Aktuelle SCHUFA-Auskunft (z.B. über Immobilienscout24)